barbarahead6


Krankenkasse und Versicherung


Krankenkasse:

Viele Behandlungen beim freiberuflichen Heilmasseur können vom Arzt verordnet werden (eine chefärztlich bewilligte Verordnung ist notwendig)
Ist das bei Ihnen auch der Fall, reichen Sie meine Rechnung + Verordnungsschein nach Beendigung der Behandlungsserie bei Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung ein und Sie erhalten einen Kostenzuschuss entsprechend dem jeweiligen Leistungstarif.

Private Zusatzversicherung:

Hier ist die Leistung abhängig von Ihrem Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich über Ihre persönlichen Konditionen.





















 

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