Krankenkasse und Versicherung
Krankenkasse:
Viele Behandlungen beim freiberuflichen Heilmasseur können vom Arzt verordnet werden (eine chefärztlich bewilligte Verordnung ist notwendig)
Ist das bei Ihnen auch der Fall, reichen Sie meine Rechnung + Verordnungsschein nach Beendigung der Behandlungsserie bei Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung ein und Sie erhalten einen Kostenzuschuss entsprechend dem jeweiligen Leistungstarif.
Private Zusatzversicherung:
Hier ist die Leistung abhängig von Ihrem Vertrag. Bitte erkundigen Sie sich über Ihre persönlichen Konditionen.